Die Reiserücktritts-Versicherung ersetzt Ihnen Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus den versicherten Gründen nicht antreten können.
Wir erstatten dem Reiseteilnehmer die vertraglichen Stornokosten des Reiseveranstalters aufgrund eines versicherten Rücktrittsgrundes vor Reiseantritt. Folgende Rücktrittsgründe sind u. a. versichert:
- Tod
- Schwerer Unfall und unerwartet schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft, soweit Sie nach Versicherungsbeginn festgestellt wurden
- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Bruch von Prothesen
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
- Unerwartete Spende oder Empfang von Organen und Geweben
- Konjunkturelle Kurzarbeit
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung (z.B. Scheidungstermin)
- unerwartete Aufnahme eines minderjährigen Kindes
- Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
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