Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten konnten.
Wir erstatten dem Reiseteilnehmer die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten bei einem Reiserücktritt auf Grund eines sog. versicherten Ereignisses im Vorfeld der Reise. Folgende Ereignisse sind u. a. versichert:
- Tod
- Schwerer Unfall
- unerwartet schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft, soweit nach Versicherungsbeginn festgestellt
- Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsplatzwechsel
- Bruch von Prothesen
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
- Nicht Versetzung am Ende des Schuljahres
- Unerwartete Spende oder Empfang von Organen und Geweben
- Konjunkturelle Kurzarbeit
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung (z.B. Scheidungstermin)
- unerwartete Aufnahme eines minderjährigen Kindes
- Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
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