Informationen zum MINIMALREISESCHUTZ

Unser MINIMALREISESCHUTZ bewahrt Sie vor finanziellen Schäden durch einen Reiserücktritt im Vorfeld oder einen Reiseabbruch während Ihres Urlaubs oder Ihrer Geschäftsreise.

Unser BASIS Reiserücktrittsschutz entspricht einer klassischen Reiserücktrittsversicherung. Im Rahmen unserer Reiserücktrittsversicherung erstatten wir Ihnen die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund nicht antreten konnten.

Unser COMFORT Reiserücktrittsschutz erweitert die klassische Reiserücktrittsversicherung um eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung. Im Rahmen unserer Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung erstatten wir Ihnen nicht nur die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund nicht antreten konnten, sondern auch die zusätzlich entstandenen Kosten, wenn Sie eine bereits angetretene Reise aus versichertem Grund abbrechen mussten, zum Beispiel für einen nicht-planmäßigen Rückflug oder ungenutzte Reiseleistungen.
Unser MINIMALREISESCHUTZ: BASIS Reiserücktrittsschutz enthält die folgende Reiseversicherung:
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten konnten.
Wir erstatten dem Reiseteilnehmer die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten bei einem Reiserücktritt auf Grund eines sog. versicherten Ereignisses im Vorfeld der Reise. Folgende Ereignisse sind u. a. versichert:
  • Tod
  • Schwerer Unfall
  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft, soweit nach Versicherungsbeginn festgestellt
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Bruch von Prothesen
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nicht Versetzung am Ende des Schuljahres
  • Unerwartete Spende oder Empfang von Organen und Geweben
  • Konjunkturelle Kurzarbeit
  • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung (z.B. Scheidungstermin)
  • unerwartete Aufnahme eines minderjährigen Kindes
  • Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
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Unser MINIMALREISESCHUTZ: COMFORT Reiserücktrittsschutz enthält die folgenden Reiseversicherungen:
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten konnten.
Wir erstatten dem Reiseteilnehmer die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten bei einem Reiserücktritt auf Grund eines sog. versicherten Ereignisses im Vorfeld der Reise. Folgende Ereignisse sind u. a. versichert:
  • Tod
  • Schwerer Unfall
  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft, soweit nach Versicherungsbeginn festgestellt
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Bruch von Prothesen
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nicht Versetzung am Ende des Schuljahres
  • Unerwartete Spende oder Empfang von Organen und Geweben
  • Konjunkturelle Kurzarbeit
  • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung (z.B. Scheidungstermin)
  • unerwartete Aufnahme eines minderjährigen Kindes
  • Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
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Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung erstattet Ihnen zusätzliche Kosten, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig abgebrochen werden muss.
Wir erstatten dem Reiseteilnehmer die zusätzlich entstandenen Kosten bei einem Reiseabbruch auf Grund eines sog. versicherten Ereignisses während der Reise. Folgende Ereignisse sind u. a. versichert:
  • Tod
  • Schwerer Unfall
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarschäden oder strafbare Handlungen (z.B. Einbruch/Diebstahl)
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Minimalreiseschutz
eine Reise
Pro Person ab 4.00
Pro Familie ab 5.00
alle Reisen in einem Jahr
Pro Person ab 27.00
Pro Familie ab 57.00
Weitere Infos zur Abschlussfrist
Wir sind für Sie da!
06172 / 9976-1120
Mo. – Do. 9.00 bis 17.00 Uhr
Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr
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Alternativen zum MINIMALREISESCHUTZ

minimalschutz
p. P. ab  5.00

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung (optional)

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  • Reiserücktrittsversicherung
  • Auslandsreisekranken-versicherung
  • Soforthilfe-Versicherung

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Kompaktschutz
p. P. ab  14.80

  • Auslandsreisekranken-versicherung
  • Soforthilfe-Versicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisegepäckversicherung

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Komplettschutz
p. P. ab  15.80

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Auslandsreisekranken-versicherung
  • Soforthilfe-Versicherung
  • Reisegepäckversicherung

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